Amazon - Änderung in der Gebührenabrechnung

Amazon stellt die Gebührenabrechnung für Händler ab 01.08.2024 um. Es wird in den meisten Fällen kein Reverse-Charge mehr angewendet sondern die Gebühren zzgl. der lokalen Umsatzsteuer erhoben.

Vertiefende Informationen hierzu findet ihr auch direkt bei Amazon.

Eine Anleitung für unsere Plattform inkl. Loom findest du unten in diesem Artikel.

 

Ab dem 01.08.2024 werden die meisten von Amazon erhobenen Gebühren für Händler mit Sitz in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Schweden, Polen, den Niederlanden, Belgien und dem Vereinigten Königreich nicht mehr über das Reverse Charge Verfahren abgerechnet, sondern zuzüglich der Umsatzsteuer am Sitz eures Unternehmens.

Änderungen auf unserer Plattaform

- Bisher wurden bei unserer "Amazon Payout" Integration standardmäßig die meisten Gebühren mit dem Buchungsschlüssel 506 (EU Reverse Charge) abgerechnet und euch als Standard-Einstellung vorgeschlagen.

- In Zukunft werden wir für die o.g. Marktplätze als Standard den Buchungsschlüssel 401 (Vorsteuer 19%) vorschlagen für Gebühren nach dem 01.08.2024.

- Für bestehende Setups müsst ihr für jeden Marktplatz die neue Steuer-Situation kurz prüfen und in der Software bestätigen. Wir stellen dann die Buchungsschlüssel automatisch um.

- Die neuen Steuerschlüssel werden nur für Buchungen ab 01.08.2024 angewendet, auch wenn das neue Steuer-Setup aktiv ist. Für Buchungen aus Vormonaten wird immer der alte Standard 506 für Reverse Charge verwendet.

Einmalige Umstellung im August

  • Bevor ihr eure Auszahlungsberichte ab August 2024 bei uns verarbeitet, müsst ihr für den jeweiligen Marktplatz prüfen, ob seit August die 19% Umsatzsteuer von Amazon angewendet wurden.
  • Ladet euch hierzu im Amazon SellerCentral die PDF-Rechnung von Amazon herunter. Diese findet ihr dort im Menü unter Berichte -> Steuerdokumente
  • Bestätigt dann pro Marktplatz kurz euer neues Setup, bevor die Datei hochgeladen wird.
  • Wichtig: Da es auch im August und September vorkommen kann, dass Rückerstattungen von alten Gebühren von Amazon noch mit Reverse Charge abgerechnet werden, ist es notwendig, dass ihr die Gebührenabrechnung zur Buchhaltung einreicht.

    Falls die Gebühren teilweise noch mit Reverse Charge abgerechnet oder erstattet wurden, ist eine manuelle Korrektur notwendig. Leider können wir diese Unterscheidung aus den Daten von Amazon nicht automatisch ableiten.
  • Falls ihr euch unsicher seid, sendet gerne den Auszahlungsbericht (CSV Datei) und das Abrechnungs-PDF an über den Hilfebutton an unseren Support, damit wir stichprobenartig prüfen können, ob die Gebührenschlüssel richtig hinterlegt sind. Die Datenlage bei Amazon ist derzeit leider noch unklar und wir analysieren laufend Stichproben von Kunden.