Erfahre hier die pathway Roadmap zum Thema E-Rechnung
Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung in Deutschland als Teil des Wachstumschancengesetz verpflichtend. Was genau heißt das für Shopify Händler und Software Anbieter?
Was heißt das für dich?
Es gibt grundsätzlich eine Pflicht, dass alle Unternehmen ab dem 01.01.2025 e-Rechnungen empfangen können, d.h. dein Buchhaltungssystem (Datev, Candis, Sevdesk, Lexoffice etc) muss für den Empfang von E-Rechnungen bereit sein. Laut unserer Info's werden alle der obigen Anbieter den Empfang der e-Rechnungen zum 01.01.2025 garantieren.
Dies gilt für alle Rechnungen die zwischen inländischen Unternehmern gestellt werden (Ausnahmen gelten für nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfreie Umsätze, sowie Rechnungen über
Kleinbeträge bis 250 Euro (§ 33 UStDV) und Fahrausweise (§ 34 UStDV).
Übergangsregelungen
Es gelten diverse Übergangsregelungen, die dir weiterhin erlauben auch eine "sonstige Rechnung" (Papierrechnung oder normales PDF) auszustellen, sofern das empfangende Unternehmen damit einverstanden ist. Aktuell gilt dieses Gesetzt auch schon, d.h. ihr solltet in euren Nutzungsvereinbarungen darauf hinweisen, dass eure Kunden dem Versand von PDF Rechnungen zustimmen.
Einzige Ausnahme bildet noch bis 31.12.2025 eine Rechnung im Papierformat, die weiterhin auch ohne Zustimmung versendet werden darf.
Spätestens ab 01.01.2028 müssen dann alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.
Was heißt das für den pathway Rechnungsprinter?
Damit ihr bei Nutzung des Rechnungsprinters auf der sicheren Seite bleibt, implementieren wir bis Ende 2024 die E-Rechnung im XRechnung Format. Die XRechnung ist, neben dem "ZUGFeRD" Format, einer der Standards die für den Versand von E-Rechnungen zulässig sind.
Im Rechnungsprinter wird es dafür ein zusätzliches XML-Symbol geben, mit dem die XRechnung als XML-Datei heruntergeladen werden kann. Zudem bieten wir bei den Monatsexporten die Möglichkeit, auszuwählen, ob die XML-Dateien in den Exporten enthalten sein sollen.
Unsere Entwicklungs-Roadmap sieht vor, dass wir bis Ende November 2024 eine Testversion bereitstellen und die vollständige Lösung bis Mitte Dezember 2024 unseren Kunden zur Verfügung stellen können.
Nachweise & Quellen
Wenn ihr mehr über die Einführung der E-Rechnung wissen möchtet empfehlen wir folgende Links:
DATEV Informationen zur Einführung der E-Rechnung
Bekanntmachung des BMF vom 15.10.2024