Einnahmen Überschuss Rechnung / Ist- Versteuerer

In diesem Artikel wird erläutert wie auch EÜR Rechner und Ist-Versteuerer mit pathway arbeiten können

 

Ist - Versteuerung kann im E-Commerce aus der Sicht unserer Steuerberatungspartner:innen vernachlässigt werden, da man im E-Commerce das Geld in der Regel immer sofort erhält und somit den Umsatz versteuern muss. Daher buchen wir auch Bestellungen mit dem Bestelldatum ein. In den allermeisten Fällen hat der Händler das Geld sofort oder sehr zeitnah vom Kunden erhalten. Auch bei der EÜR kann pathway verwendet werden, da auch hier Debitoren / Forderungskonten angelegt werden können, und die Forderungen / Zahlungen können über diese Konten abgewickelt werden.

Viele Kanzleien im E-Commerce Bereich beantragen keine Ist - Versteuerung für ihre Mandanten, aus o.g. Gründen.

Die Ist- Versteuerung ist beim OSS Verfahren nicht anwendbar.

Für die Buchführung im E-Commerce-Bereich empfiehlt es sich, nach dem Soll-Prinzip vorzugehen. Eine Ist-Versteuerung ist in diesem Zusammenhang nicht praktikabel.

Durch die Einstellung Ist-Versteuerer in DATEV werden die Umsätze automatisch auf nicht fällige Steuern gebucht - diese werden in der Regel mit der entsprechenden Zahlung dann ausgeglichen. Der für die Zahlung notwendige Buchungsschlüssel kann in der pathway Zahlungsdatei nicht mitgegeben werden. Die Umsatzsteuern werden durch die Einstellung Ist-Versteuerer automatisch durch DATEV gebucht - die pathway Datei hat auf diese Buchungen keinerlei Einfluss.

EXKURS:

Unterschied der Ist- und der Soll-Besteuerung

Unternehmer müssen bei der Umsatzsteuer zwischen Soll- und Ist-Besteuerung unterscheiden.

  • Soll-Besteuerung = Versteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG)

Soll-Besteuerung ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, sobald er sie in Rechnung gestellt hat, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat.

  • Ist-Besteuerung = Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)

Ist-Besteuerung ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer erst dann an sein Finanzamt zahlt, nachdem seine Kunden die Rechnungen bezahlt haben. Er braucht die Umsatzsteuer nicht vorzufinanzieren. (E-Commerce → die Rechnungen werden in der Regel sofort bezahlt)