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Wie richte ich ein OSS Sammel Konto ein?

So stellst du sicher, dass deine EU-Umsätze korrekt über das OSS-Verfahren gebucht werden und der BU 240 richtig verwendet wird.

📖 Darum geht’s

Wenn du Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden in andere EU-Länder verkaufst, greift das OSS-Verfahren. Damit diese Umsätze korrekt verbucht und gemeldet werden, brauchst du ein richtig eingerichtetes OSS-Sammelkonto und den passenden BU-Schlüssel. In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wie du das einrichtest – und warum der BU 240 dabei entscheidend ist.


⚙️ Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1 – OSS-Sammelkonto in DATEV anlegen

  1. Öffne DATEV Rechnungswesen
  2. Gehe in den Kontenplan (SKR03 oder SKR04)
  3. Lege ein neues Konto für OSS-Umsätze an (falls noch nicht vorhanden)
  4. Alternativ nutze bestehende Konten:
    • SKR03: z. B. 8320
    • SKR04: z. B. 4320
  5. Stelle sicher, dass das Konto für EU-Umsätze vorgesehen ist

Schritt 2 – OSS-Verfahren in DATEV aktivieren

  1. Öffne die Grunddaten im Rechnungswesen
  2. Navigiere zu den Mandantendaten
  3. Aktiviere das OSS-Verfahren
  4. Speichere die Einstellungen

Schritt 3 – OSS-Sammelkonto in pathway hinterlegen

  1. Logge dich in dein pathway-Konto ein
  2. Öffne die entsprechende Integration (z. B. Shopify, Stripe etc.) - klicke auf "Import"
  3. Gehe in die Umsatz-Buchungsregeln 
  4. Hinterlege das OSS-Sammelkonto für EU-Auslandsumsätze und den BU 240
    Gib hier auch das Startdatum an.
  5. Speichere die Einstellungen

Schritt 4 – Erweiterte Einstellungen zur Steuerprüfung konfigurieren

  1. Klicke oben rechts auf „Erweiterte Einstellungen“
  2. Scrolle runter zu dem Abschnitt "OSS, EU & Drittland"
     
  3. Wähle die passende Steuerprüfungs-Option unter "OSS Prüfung/Korrektur" aus:
  4. Speichere die Einstellungen (ganz unten)

🔎 Welche Steuerprüfung solltest du wählen?

👉🏼 Empfehlung: „Nur Steuersätze prüfen“

Diese Einstellung ist der Standard für alle Shops mit OSS-Konto.

👉🏼 Was passiert dabei?

  • pathway prüft, ob im Shop die richtigen EU-Steuersätze hinterlegt sind
  • Bei Abweichungen erhältst du einen Hinweis beim Datenabruf
  • Es erfolgt keine automatische Korrektur der Daten

✔ Ideal, um Fehler zu erkennen, ohne aktiv in Daten einzugreifen


🔎 Überblick über alle Optionen

👉🏼 Kein OSS-Prüfung

  • Keine Prüfung der Steuersätze
  • Nur sinnvoll, wenn kein OSS verwendet wird
  • Oder wenn mit separaten EU-Konten pro Land gearbeitet wird

👉🏼 Nur Steuersätze prüfen (Standard)

  • Prüft Steuersätze im Shop
  • Gibt Hinweise bei Fehlern
  • Nimmt keine Änderungen vor

👉🏼 Falsche Steuersätze mit Normalsteuersatz korrigieren

  • Korrigiert falsche Steuersätze auf den Regelsteuersatz des Landes
  • Fehlende Steuersätze werden nicht ergänzt
  • B2B weiterhin möglich
  • ❗ Ermäßigte Steuersätze werden überschrieben

👉🏼 Falsche und fehlende Steuersätze korrigieren (nur B2C)

  • Korrigiert falsche und fehlende Steuersätze
  • Immer auf den Regelsteuersatz
  • ❗ B2B nicht mehr möglich

👉🏼 Falsche Steuersätze mit normalem oder ermäßigtem Satz korrigieren

  • Korrigiert falsche Steuersätze
  • Berücksichtigt Regel- und ermäßigte Steuersätze
  • Fehlende Steuersätze bleiben unberührt
  • B2B möglich
  • ❗ Ermäßigte Steuersätze werden zur Sicherheit oft auf Regelsteuersatz gesetzt

👉🏼 Falsche und fehlende Steuersätze korrigieren (B2C, erweitert)

  • Korrigiert alles automatisch
  • Auch fehlende Steuersätze
  • ❗ B2B nicht mehr möglich
  • ❗ Sicherheitshalber wird oft der Regelsteuersatz verwendet

🔎 Warum ist der BU-Schlüssel 240 so wichtig?

Der BU-Schlüssel 240 ist das zentrale Steuerelement für das OSS-Verfahren in DATEV.

👉🏼 Er sorgt dafür, dass Umsätze nicht als Inlandserlöse, sondern korrekt als EU-Auslandsumsätze behandelt werden.

Ohne den BU 240 werden Umsätze steuerlich falsch eingeordnet – mit direkten Auswirkungen auf deine Steuer.


🔎 Was passiert bei Verwendung von BU 240?

Sobald der BU-Schlüssel gesetzt ist, laufen automatisch mehrere Prozesse ab:

👉🏼 Automatische Steuersatz-Ermittlung

  • DATEV nutzt das übergebene Kundenland (z. B. Frankreich oder Österreich)
  • Der korrekte länderspezifische Steuersatz wird angewendet

👉🏼 Korrekte Steuerbuchung

  • Die Steuer wird nicht auf deutsche Umsatzsteuerkonten gebucht
  • Stattdessen erfolgt die Buchung auf ein OSS-Sammelkonto:
    • „Nicht fällige Umsatzsteuer im EU-Ausland“

👉🏼 Einfluss auf die OSS-Meldung

  • Nur Umsätze mit BU 240 werden:
    • in die OSS-Auswertung aufgenommen
    • im Export für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) berücksichtigt

⚠️ Was passiert ohne BU 240?

Wenn der BU-Schlüssel fehlt oder falsch gesetzt ist:

👉🏼 Umsätze werden als deutsche Umsätze behandelt
👉🏼 Es wird falsche Umsatzsteuer berechnet
👉🏼 Umsätze fehlen in der OSS-Meldung
👉🏼 Es kann zu fehlerhaften Steuererklärungen kommen

❗ Das kann Nacharbeiten oder Korrekturen erforderlich machen.


🔎 Voraussetzungen für die korrekte Nutzung

Damit das OSS-Verfahren sauber funktioniert, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

👉🏼 Landeskennzeichen vorhanden

  • Das Empfängerland muss übergeben werden (z. B. „ES“, „IT“)
  • Ohne Land kann kein Steuersatz bestimmt werden

👉🏼 OSS-Verfahren aktiviert

  • In DATEV unter:
    • Grunddaten Rechnungswesen → OSS-Verfahren

👉🏼 Passende Konten verwendet

  • SKR03: z. B. 8320
  • SKR04: z. B. 4320

💡 Diese Konten sind speziell für OSS-Umsätze vorgesehen


💡 Kurz gesagt:

Der BU 240 ist der zentrale Mechanismus für das OSS-Verfahren.

👉🏼 Er sorgt dafür, dass:

  • die Steuer im richtigen EU-Land anfällt
  • die Buchung korrekt verarbeitet wird
  • die Umsätze in der OSS-Meldung erscheinen

✔ Ohne ihn funktioniert die OSS-Abwicklung nicht korrekt.


🥳 Du hast es geschafft!

Dein OSS-Sammelkonto ist jetzt korrekt eingerichtet und du weißt, wie entscheidend der BU 240 für die richtige steuerliche Behandlung deiner EU-Umsätze ist. Damit stellst du sicher, dass deine Buchhaltung sauber läuft und alle Meldungen korrekt erstellt werden.


✅ FAQ – Häufig gestellte Fragen

❓ Muss ich den BU 240 immer setzen?
Ja, für alle OSS-relevanten EU-Umsätze ist er erforderlich.

❓ Was passiert, wenn kein Land übergeben wird? p_astronaut_FAQ-png
Dann kann DATEV keinen Steuersatz ermitteln und die Buchung ist fehlerhaft.

❓ Kann ich eigene Konten für OSS verwenden?
Ja, solange sie korrekt für OSS konfiguriert sind.

❓ Betrifft das auch B2B-Umsätze?
Nein, das OSS-Verfahren gilt nur für B2C-Umsätze innerhalb der EU.

❓ Wo sehe ich die OSS-Auswertung in DATEV?
In der entsprechenden OSS-Auswertung bzw. Monitoring-Liste innerhalb von DATEV.


Support und KontaktmöglichkeitenAstronaut_SOS_on_fire

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