Wie richte ich ein OSS Sammel Konto ein?
So stellst du sicher, dass deine EU-Umsätze korrekt über das OSS-Verfahren gebucht werden und der BU 240 richtig verwendet wird.
📖 Darum geht’s
Wenn du Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden in andere EU-Länder verkaufst, greift das OSS-Verfahren. Damit diese Umsätze korrekt verbucht und gemeldet werden, brauchst du ein richtig eingerichtetes OSS-Sammelkonto und den passenden BU-Schlüssel. In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wie du das einrichtest – und warum der BU 240 dabei entscheidend ist.
⚙️ Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 – OSS-Sammelkonto in DATEV anlegen
- Öffne DATEV Rechnungswesen
- Gehe in den Kontenplan (SKR03 oder SKR04)
- Lege ein neues Konto für OSS-Umsätze an (falls noch nicht vorhanden)
- Alternativ nutze bestehende Konten:
- SKR03: z. B. 8320
- SKR04: z. B. 4320
- Stelle sicher, dass das Konto für EU-Umsätze vorgesehen ist
Schritt 2 – OSS-Verfahren in DATEV aktivieren
- Öffne die Grunddaten im Rechnungswesen
- Navigiere zu den Mandantendaten
- Aktiviere das OSS-Verfahren
- Speichere die Einstellungen
Schritt 3 – OSS-Sammelkonto in pathway hinterlegen
- Logge dich in dein pathway-Konto ein
- Öffne die entsprechende Integration (z. B. Shopify, Stripe etc.) - klicke auf "Import"

- Gehe in die Umsatz-Buchungsregeln

- Hinterlege das OSS-Sammelkonto für EU-Auslandsumsätze und den BU 240
Gib hier auch das Startdatum an.
- Speichere die Einstellungen

Schritt 4 – Erweiterte Einstellungen zur Steuerprüfung konfigurieren
- Klicke oben rechts auf „Erweiterte Einstellungen“
- Scrolle runter zu dem Abschnitt "OSS, EU & Drittland"
- Wähle die passende Steuerprüfungs-Option unter "OSS Prüfung/Korrektur" aus:

- Speichere die Einstellungen (ganz unten)
🔎 Welche Steuerprüfung solltest du wählen?
👉🏼 Empfehlung: „Nur Steuersätze prüfen“
Diese Einstellung ist der Standard für alle Shops mit OSS-Konto.
👉🏼 Was passiert dabei?
- pathway prüft, ob im Shop die richtigen EU-Steuersätze hinterlegt sind
- Bei Abweichungen erhältst du einen Hinweis beim Datenabruf
- Es erfolgt keine automatische Korrektur der Daten
✔ Ideal, um Fehler zu erkennen, ohne aktiv in Daten einzugreifen
🔎 Überblick über alle Optionen
👉🏼 Kein OSS-Prüfung
- Keine Prüfung der Steuersätze
- Nur sinnvoll, wenn kein OSS verwendet wird
- Oder wenn mit separaten EU-Konten pro Land gearbeitet wird
👉🏼 Nur Steuersätze prüfen (Standard)
- Prüft Steuersätze im Shop
- Gibt Hinweise bei Fehlern
- Nimmt keine Änderungen vor
👉🏼 Falsche Steuersätze mit Normalsteuersatz korrigieren
- Korrigiert falsche Steuersätze auf den Regelsteuersatz des Landes
- Fehlende Steuersätze werden nicht ergänzt
- B2B weiterhin möglich
- ❗ Ermäßigte Steuersätze werden überschrieben
👉🏼 Falsche und fehlende Steuersätze korrigieren (nur B2C)
- Korrigiert falsche und fehlende Steuersätze
- Immer auf den Regelsteuersatz
- ❗ B2B nicht mehr möglich
👉🏼 Falsche Steuersätze mit normalem oder ermäßigtem Satz korrigieren
- Korrigiert falsche Steuersätze
- Berücksichtigt Regel- und ermäßigte Steuersätze
- Fehlende Steuersätze bleiben unberührt
- B2B möglich
- ❗ Ermäßigte Steuersätze werden zur Sicherheit oft auf Regelsteuersatz gesetzt
👉🏼 Falsche und fehlende Steuersätze korrigieren (B2C, erweitert)
- Korrigiert alles automatisch
- Auch fehlende Steuersätze
- ❗ B2B nicht mehr möglich
- ❗ Sicherheitshalber wird oft der Regelsteuersatz verwendet
🔎 Warum ist der BU-Schlüssel 240 so wichtig?
Der BU-Schlüssel 240 ist das zentrale Steuerelement für das OSS-Verfahren in DATEV.
👉🏼 Er sorgt dafür, dass Umsätze nicht als Inlandserlöse, sondern korrekt als EU-Auslandsumsätze behandelt werden.
Ohne den BU 240 werden Umsätze steuerlich falsch eingeordnet – mit direkten Auswirkungen auf deine Steuer.
🔎 Was passiert bei Verwendung von BU 240?
Sobald der BU-Schlüssel gesetzt ist, laufen automatisch mehrere Prozesse ab:
👉🏼 Automatische Steuersatz-Ermittlung
- DATEV nutzt das übergebene Kundenland (z. B. Frankreich oder Österreich)
- Der korrekte länderspezifische Steuersatz wird angewendet
👉🏼 Korrekte Steuerbuchung
- Die Steuer wird nicht auf deutsche Umsatzsteuerkonten gebucht
- Stattdessen erfolgt die Buchung auf ein OSS-Sammelkonto:
- „Nicht fällige Umsatzsteuer im EU-Ausland“
👉🏼 Einfluss auf die OSS-Meldung
- Nur Umsätze mit BU 240 werden:
- in die OSS-Auswertung aufgenommen
- im Export für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) berücksichtigt
⚠️ Was passiert ohne BU 240?
Wenn der BU-Schlüssel fehlt oder falsch gesetzt ist:
👉🏼 Umsätze werden als deutsche Umsätze behandelt
👉🏼 Es wird falsche Umsatzsteuer berechnet
👉🏼 Umsätze fehlen in der OSS-Meldung
👉🏼 Es kann zu fehlerhaften Steuererklärungen kommen
❗ Das kann Nacharbeiten oder Korrekturen erforderlich machen.
🔎 Voraussetzungen für die korrekte Nutzung
Damit das OSS-Verfahren sauber funktioniert, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
👉🏼 Landeskennzeichen vorhanden
- Das Empfängerland muss übergeben werden (z. B. „ES“, „IT“)
- Ohne Land kann kein Steuersatz bestimmt werden
👉🏼 OSS-Verfahren aktiviert
- In DATEV unter:
- Grunddaten Rechnungswesen → OSS-Verfahren
👉🏼 Passende Konten verwendet
- SKR03: z. B. 8320
- SKR04: z. B. 4320
💡 Diese Konten sind speziell für OSS-Umsätze vorgesehen
💡 Kurz gesagt:
Der BU 240 ist der zentrale Mechanismus für das OSS-Verfahren.
👉🏼 Er sorgt dafür, dass:
- die Steuer im richtigen EU-Land anfällt
- die Buchung korrekt verarbeitet wird
- die Umsätze in der OSS-Meldung erscheinen
✔ Ohne ihn funktioniert die OSS-Abwicklung nicht korrekt.
🥳 Du hast es geschafft!
Dein OSS-Sammelkonto ist jetzt korrekt eingerichtet und du weißt, wie entscheidend der BU 240 für die richtige steuerliche Behandlung deiner EU-Umsätze ist. Damit stellst du sicher, dass deine Buchhaltung sauber läuft und alle Meldungen korrekt erstellt werden.
✅ FAQ – Häufig gestellte Fragen
❓ Muss ich den BU 240 immer setzen?
Ja, für alle OSS-relevanten EU-Umsätze ist er erforderlich.
❓ Was passiert, wenn kein Land übergeben wird? 
Dann kann DATEV keinen Steuersatz ermitteln und die Buchung ist fehlerhaft.
❓ Kann ich eigene Konten für OSS verwenden?
Ja, solange sie korrekt für OSS konfiguriert sind.
❓ Betrifft das auch B2B-Umsätze?
Nein, das OSS-Verfahren gilt nur für B2C-Umsätze innerhalb der EU.
❓ Wo sehe ich die OSS-Auswertung in DATEV?
In der entsprechenden OSS-Auswertung bzw. Monitoring-Liste innerhalb von DATEV.
Support und Kontaktmöglichkeiten
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