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E-Rechnung im pathway Rechnungsprinter

Ab dem 01.01.2025 spielt die E-Rechnung im deutschen B2B-Bereich eine wichtige Rolle. Hier erfährst du, was das bedeutet und wie der pathway Rechnungsprinter dich dabei unterstützt.

📖 Darum geht’s

Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsregelungen bis Ende 2027. Der pathway Rechnungsprinter erstellt automatisch E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format und hilft dir damit, deine Rechnungsstellung zukunftssicher aufzubauen.


🔎 Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist keine einfache PDF-Rechnung.

Eine E-Rechnung enthält strukturierte Rechnungsdaten, die elektronisch verarbeitet werden können. Dadurch kann die Rechnung direkt von Buchhaltungs- oder ERP-Systemen ausgelesen werden.

Beim pathway Rechnungsprinter wird die E-Rechnung im ZUGFeRD-Format erstellt. Dabei enthält die Rechnung sowohl eine lesbare PDF-Ansicht als auch strukturierte Rechnungsdaten.


🔎 Für wen ist die E-Rechnung relevant?

Die E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen im B2B-Bereich.

Das bedeutet:

  • Rechnungen an Privatkunden sind davon nicht betroffen.
  • Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen sind grundsätzlich relevant.
  • Bestimmte Ausnahmen können weiterhin gelten, zum Beispiel Kleinbetragsrechnungen oder Fahrausweise.

💡 Wichtig: Kläre steuerliche Einzelfragen immer mit deiner Steuerberatung.


🔎 Welche Übergangsregelungen gelten?

Für den Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsfrist. Unternehmen müssen seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können.

Für den Versand gelten Übergangsregelungen:

  • Bis 31.12.2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden.
  • PDF-Rechnungen und andere elektronische Formate sind weiterhin möglich, wenn der Empfänger zustimmt.
  • Ab 01.01.2028 müssen Unternehmen im B2B-Bereich grundsätzlich E-Rechnungen versenden.

Nachweise & Quellen

Wenn ihr mehr über die Einführung der E-Rechnung wissen möchtet empfehlen wir folgende Links:

➡️ DATEV Informationen zur Einführung der E-Rechnung

➡️ Bekanntmachung des BMF vom 15.10.2024


🔎 Was bedeutet das für den pathway Rechnungsprinter?

Mit dem pathway Rechnungsprinter kannst du E-Rechnungen automatisch im ZUGFeRD-Format erstellen.

✔ Ergebnis:
Deine Rechnung bleibt für deine Kunden lesbar und enthält gleichzeitig strukturierte Daten für die elektronische Verarbeitung.

Wichtig: Die E-Rechnung ersetzt nicht automatisch deine Pflicht, deine internen Prozesse für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen sauber aufzusetzen.


🔎 Weitere Anleitung

Für die konkrete Einrichtung findest du hier die passende Anleitung:

👉🏼 Hier geht es zur Anleitung: Wie erzeuge ich eine E-Rechnung im pathway Rechnungsprinter?


🥳 Du hast es geschafft!

Du weißt jetzt, was die E-Rechnung bedeutet, welche Übergangsregelungen gelten und wie der pathway Rechnungsprinter dich bei der Erstellung von E-Rechnungen unterstützt.


✅ FAQ – Häufig gestellte Fragen

❓ Ist eine PDF-Rechnung automatisch eine E-Rechnung?
Nein. Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung, weil die strukturierten Daten fehlen.

❓ Erstellt der pathway Rechnungsprinter E-Rechnungen?
Ja, der pathway Rechnungsprinter erstellt E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format.

❓ Betrifft die E-Rechnung auch Privatkunden?
Nein, die Pflicht betrifft grundsätzlich inländische B2B-Rechnungen.

❓ Muss ich seit 2025 E-Rechnungen empfangen können?
Ja, Unternehmen müssen seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können.

❓ Muss ich sofort jede Rechnung als E-Rechnung versenden?
Für den Versand gelten Übergangsregelungen bis Ende 2027.


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